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19.07.2013

Qoutenabgeltungsklausel im Mietvertrag unwirksam!

Eine formularmäßige Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die den Mieter verpflichtet, sich anteilig an den Kosten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen zu beteiligen (Quotenabgeltungsklausel), und zur Berechnung der Abgeltungsbeträge folgende Regelung vorsieht:

"Berechnungsgrundlage ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts",


ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Aufgabe von Senatsbeschluss [Rechtsentscheid] vom 6. Juli 1988 - VIII ARZ 1/88, BGHZ 105, 71, 79 ff., und von Senatsurteil vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 215/03, WuM 2004, 663).


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17.07.2013

Widerruf wechselbezüglicher Verfügungen aus einem gemeinschaftlichen Testament gegenüber einemTestierunfähigen

Es gibt mehrere Formen an Verfügungen von Todes wegen, die Bindungswirkung nach sich ziehen können. In einem Erbvertrag muss mindestens eine vertragsmäßige, d.h. mit dem Vertragspartner bindend abgeschlossene Regelung in Form der Erbeinsetzung oder auch des Vermächtnisses getroffen werden. In einem gemeinschaftlichen Testament zwischen Eheleuten oder Verlobten lösen wechselbezügliche Verfügungen Bindungswirkung aus. Solche Verfügungen sind, ist es nicht ausdrücklich angeordnet, im Zweifel anzunehmen, wenn der eine Testierende seine Verfügung zu Gunsten des anderen nur deswegen getätigt hat, weil dieser wiederum eine bestimmte Verfügung zu Gunsten dritter Personen getroffen hat. Klassisch in diesem Zusammenhang ist die wechselseitige Alleinerbeneinsetzung von Eheleuten mit Schlusserbeneinsetzung der gemeinschaftlichen Kinder (sogenanntes »Berliner Testament«).

Nun hatte sich das OLG Nürnberg am 06.06.2013 mit der Frage zu beschäftigen, ob solche wechselbezüglichen Verfügungen auch dann noch widerrufen werden können, wenn der Begünstigte zwischenzeitlich selbst testierunfähig geworden ist (Aktenzeichen 15 W 764/13).

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16.07.2013

BAG: Versetzung nur ehemals befristet Angestellter widerspricht billigem Ermessen

Ein Arbeitgeber, der Beschäftigte aus dienstlichen Gründen versetzen will, muss bei der Auswahl die Grundsätze billigen Ermessens beachten. Eine Auswahl, die nur Beschäftigte einbezieht, die vorher befristete Arbeitsverträge hatten, ist dabei unzulässig, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 10.07.2013, Az.: 10 AZR 915/12).

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11.07.2013

Unwirksam befristeter Mietvertrag = "befristet" durch Kündigungsverzicht!

Trotz der Tatsache, dass die Mietrechtsreform für das Wohnraummietrecht nun schon Jahre zurückliegt, hat sich – wie die Praxis beweist – weder bei Vermietern noch bei Mietern flächendeckend die Tatsache herumgesprochen, dass ein befristeter Mietvertrag im Wohnraummietrecht nur noch in äußersten Ausnahmefällen möglich ist. Es besteht lediglich noch die Möglichkeit, einen sogenannten qualifiziert befristeten Mietvertrag zu vereinbaren, in dem allerdings zwingend der Grund für die Befristung schon angegeben sein muss. Ein solcher Befristungsgrund kann zum Beispiel vorhergesehener Eigenbedarf sein. Ist ein solcher Grund nicht angegeben, ist der Wohnraummietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen mit der Folge, dass eine vermieterseitige Kündigung nur noch bei berechtigtem Interesse im Sinne des Gesetzes möglich ist, während der Mieter das Mietverhältnis innerhalb der dreimonatigen Kündigungsfrist verlassen kann. Gewünscht ist dies häufig von beiden Seiten oder zumindest von einer der beiden Seiten nicht. Der Bundesgerichtshof hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, ob ein solcher unwirksam befristeter Wohnraummietvertrag umgedeutet werden muss in einen Mietvertrag, in welchem für eine bestimmte Zeit die ordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses ausgeschlossen ist.

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08.07.2013

Freies Verfügungsrecht des Vorerben über den Nachlass = Vollerbschaft

Das Gesetz sieht die – leider in der Praxis bei privatschriftlichen Testamenten ohne Beratung häufig falsch eingesetzte – Anordnung der Vor- und Nacherbschaft als Mittel der Nachlasslenkung vor. Dieses Mittel kommt in besonderen Konstellationen zum Einsatz, in denen es wichtig ist, den Nachlass, gegebenenfalls über mehrere Generationen, zu lenken und zu sichern. Klassisch macht eine solche Anordnung im Rahmen eines Behindertentestaments, eines Geschiedenentestaments oder auch eines Bedürftigentestaments Sinn. Je nach Sachverhalt kann eine Anordnung auch bei anderen Konstellationen zu Vorteilen und einer gewünschten sowie benötigten Sicherungswirkung führen.

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08.07.2013

Kann die Wohnungseigentümergemeinschaft zum Einbau von Rauchwarnmeldern in den einzelnen Wohnungen verpflichten?

In verschiedenen Bundesländern werden zu verschiedenen Zeitpunkten – in Bayern bis 2017 – Rauchwarnmelder in bestimmten Bereichen von Wohnungen Pflicht. Fraglich ist, inwieweit die Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümerversammlung den Kauf von Rauchwarnmeldern zur Installation in den Wohnungen und den Abschluss eines Wartungsvertrages beschließen können.

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05.07.2013

Wann ist eine Kündigung hinreichend bestimmt?

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss bestimmt und unmissverständlich erklärt werden. Das bedeutet, dass derGgekündigte erkennen können muss, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Regelmäßig genügt hierfür die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Das Bundesarbeitsgericht hatte die Frage zu entscheiden, ob auch ein Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristenregelungen ohne Nennung eines konkreten Datums ausreichend ist [Urteil vom 20. Juni 2013, Az.: 6 AZR 805/11].

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05.07.2013

Kündigung: Arbeitnehmer haben kein Wahlrecht zwischen Bestandsschutz und Schadensersatz

Hält ein Arbeitnehmer eine Kündigung für unwirksam, so muss er innerhalb der Drei-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG hiergegen Klage erheben. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung gem. § 7 KSchG als wirksam. Dann kann der Arbeitnehmer auch keinen Schadensersatz mehr verlangen. Er hat kein beliebiges Wahlrecht zwischen der Gel-tendmachung des Bestandsschutzes und finanziellen Entschädigungsleistungen.

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02.07.2013

Ehegattensplitting nun auch für gleichgeschlechtliche Paare

Das Bundesverfassungsgericht hatte klargestellt, dass gleichgeschlechtliche Paare auch in Bezug auf das Ehegattensplitting nicht schlechter gestellt werden dürften als verschiedengeschlechtliche Paare. Noch vor der Sommerpause setzte der Bundestag nun die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um.

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02.07.2013

Wohnungseigentümer kann nicht zur Veräußerung von Teilen des gemeinschaftlichen Grundstücks verpflichtet werden

Der Bundesgerichtshof hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Nachbar versehentlich das Grundstück der Wohnungseigentümergemeinschaft mit einer Mauer teilweise überbaut hatte. Die Wohnungseigentümergemeinschaft wollte die Problematik pragmatisch lösen und beschloss, den betroffenen Teil an den Nachbarn zu verkaufen. Gegen diesen Beschluss wehrte sich ein Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft und bekam Recht.

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