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05.07.2017

Kinder erhalten erbschaftsteuerlichen Freibetrag für die Pflege ihrer Eltern

Entscheidet sich ein Kind, ein pflegebedürftiges Elternteil nicht in ein Heim zu geben oder anderweitig fremdversorgen zu lassen, übernimmt vielmehr die Pflege auf eigene Kosten, stellte sich die Finanzverwaltung bislang dagegen, den Erbschaftssteuerfreibetrag für die Pflege anzusetzen, wenn das pflegende Kind später Erbe des Elternteils wird. Dem ist nun der BFH mit seiner Entscheidung vom 10.5.2017 zum Aktenzeichen 2 R 37/15 entgegengetreten.

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05.07.2017

Wann ist der Zugang einer Betriebskostenabrechnung fristwahrend?

Im Wohnraummietrecht sieht das Gesetz vor, dass der Vermieter über die Betriebskosten – ist eine Abrechnung (mit Vorauszahlungen) vereinbart – bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zu erfolgen hat und dem Mieter zugehen muss. Wird diese Frist nicht eingehalten, hat der Mieter zwar weiterhin Anspruch auf Erteilung einer ordnungsmäßigen Abrechnung, muss sich aus der Abrechnung ergebenden Nachzahlungen dem Vermieter dann nicht mehr erstatten, wenn der Vermieter fehlendes eigenes Verschulden an der Verspätung nicht nachweisen kann. Da es oftmals in der Praxis aufgrund der Vielzahl der Belege, die in eine solche Abrechnung einzustellen sind, zu sehr späten Abrechnungen kommt, stellt sich immer wieder die Frage, welcher späteste Zugang noch zu einer Rechtzeitigkeit der Abrechnung führt.

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20.06.2017

Empfangsvollmacht eines Mieters für die anderen Mitmieter ist AGB-widrig!

In Formularmietverträgen ist es üblich, bei einer Personenmehrheit von Mietern eine Empfangsbevollmächtigung durch Zustellung an einen Mieter für alle anderen zu vereinbaren. Der Vermieter will sich damit Zugangsprobleme vom Hals schaffen, beispielsweise wenn von ursprünglich 2 Mietern irgendwann einmal einer ausgezogen ist. Eine Betriebskostenabrechnung soll dann dem in der Wohnung verbleibenden Mieter allein zugestellt werden können. Wie aber ist es, wenn aus einer Wohnung von ursprünglich 2 Mietern einer ausgezogen ist und der Vermieter dem in der Wohnung verbliebenen Mieter das Mietverhältnis kündigt, dabei aber die Kündigung nur diesem zustellt?

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13.06.2017

Muss ich als Mieter gärtnern?

Nicht jeder Mieter, zu dessen Wohnung ein Garten gehört, muss diesen auch pflegen. Grundsätzlich gilt: die Gartenpflege muss im Mietvertrag vereinbart sein. Aber nicht jede Vereinbarung hält einer gerichtlichen Überprüfung stand.

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01.06.2017

Erbrecht und soziale Medien - hier: Facebook

Derjenige, der heute in den sozialen Medien keinen Account erhält, ist selten zu finden und im Übrigen“ aus der Mode“. Diejenigen, die sich entsprechend vernetzen, machen sich allerdings selten Gedanken zu der Frage, was mit ihren Accounts passiert, versterben sie. Haben hier nach dem Tod ohne weiteres Erben oder gegebenenfalls Eltern Zugriff? Gerade für Eltern mag die Kommunikation über Facebook & Co. oftmals interessant sein, gerade dann, wenn Kinder Selbstmord begehen und der Grund dafür nicht ersichtlich ist. Sie suchen oft auch hier nach Antworten.

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26.05.2017

Ehegattentestament und Wechselbezüglichkeit

Nach wie vor findet sich in der Praxis häufig die Testamentsform des gemeinschaftlichen Testaments, auch bekannt als Ehegattentestament. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird dieses Testament häufig gleichgesetzt mit dem sogenannten „Berliner Testament“, welches allerdings eine spezielle Form des Ehegattentestaments darstellt.

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17.05.2017

Zur Anwendbarkeit der VDI-Richtlinie 2077 auf unter Putz liegende Leitungen

Seit Verdunster zur Erfassung der Verbrauchswerte durch moderne Heizkostenverteiler ersetzt werden, haben sich die Gerichte vermehrt mit der Verteilungungerechtigkeit bei sogenannten Einrohrheizungen zu beschäftigen. Das Problem: die modernen Heizkostenerfassungssysteme messen genauer als die früher häufig eingesetzten Verdunster den individuellen Verbrauch direkt am Heizkörper. Dadurch wird ein Verbrauch nur dort angezeigt, wo ein Heizkörper tatsächlich zur Erwärmung der Räume „aufgedreht“ wird. Das Problem der sogenannten Einrohrheizungen besteht aber darin, dass günstig gelegene Wohnungen oftmals die Heizkörper während der Heizperiode gar nicht aufdrehen müssen, um die Wohnung ausreichend zu erwärmen. Die Heizungsrohre, die zur Versorgung aller Einheiten in einem Mehrfamilienhaus warmes Wasser führen, reichen oftmals aus, um eine ausreichende Temperierung zu erreichen. Die „Zeche“ zahlen die in der Einheit ungünstig gelegenen Wohnungen: das warme Wasser kommt bei Ihnen nur lauwarm an, weil die Leitungen – weil ungedämmt – die Wärme an die darunterliegenden Wohnungen bzw. Gebäudeteile abgeben. Infolgedessen muss bei diesen ungünstig gelegenen Wohnungen der Heizkörper maximal aufgedreht werden, um überhaupt eine Beheizung der Wohnung zu erreichen. Der Verbrauch ist dann entsprechend hoch.

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16.05.2017

Eigenbedarfskündigung - auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Vermieter kann Eigenbedarf haben!

Der Mieterschutz im Wohnraummietrecht ist nach dem BGB sehr ausgeprägt. Lässt sich der Mieter nichts zu schulden kommen, besteht für den Vermieter kaum eine Möglichkeit, das Mietverhältnis zu beenden. Er bedarf hierzu immer eines berechtigten Interesses. Ein solches berechtigtes Interesse liegt z.B. dann vor, wenn an der vermieteten Wohnung Eigenbedarf besteht. Dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts einen solchen Eigenbedarf anmelden kann, hat nun der BGH in seinem Urteil vom 15.3.2017 bestätigt.

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11.05.2017

BGH hängt die Latte für eine sogenannte Verwertungskündigung höher

 

Die Möglichkeiten, ein Wohnraummietverhältnis durch Kündigung zu beenden, sind durch den Gesetzgeber auf bestimmte Fallgruppen eingeschränkt. § 573 Abs. 2 BGB normiert hierzu, dass bei schuldhafter Vertragspflichtverletzung, Eigenbedarf oder Behinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks eine Kündigung zulässig ist. Dass dieser letzte Kündigungsgrund in der Praxis schwer durchzusetzen ist, hat der BGH einmal mehr durch eine Entscheidung vom 10.5.2017 bestätigt (VIII ZR 292/15). Was war passiert?

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08.05.2017

Nottestament ohne Not - wirksam oder nicht?

Das BGB sieht grundsätzlich mehrere zulässige Formen der Testamentserrichtung vor. Klassisch handelt es sich dabei um ein notarielles Testament oder um ein sogenanntes privatschriftliches Testament, welches vom Erblasser vollständig selbst handgeschrieben errichtet und unterzeichnet werden muss. Zusätzlich gibt es verschiedene Testamentsformen, die es zu Gunsten des Erblassers unter Vernachlässigung der strengen Formvorschriften ermöglichen sollen, auf akute Todesgefahr schnell reagieren zu können. So gibt § 2251 BGB die Möglichkeit, ein mündliches Nottestament auf See zu errichten, § 2249 BGB erlaubt, ein Testament zur Niederschrift des Bürgermeisters der Gemeinde, in dem sich der Erblasser aufhält, zu erstellen und § 2250 BGB ermöglicht einen Nottestament durch mündliche Erklärung vor 3 Zeugen.

Welche Voraussetzungen müssen allerdings vorliegen, damit dieses vereinfacht errichtete Testament vor 3 Zeugen auch Gültigkeit hat?

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