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16.09.2014

Anordnung einer Kontrollbetreuung

Bereits am 02.09.2014 haben wir davon berichtet, dass die Bundesregierung eine Änderung des Betreuungsrechts vorantreiben will, weil die Zahl der Missbrauchsfälle mit erteilten Vorsorgevollmachten steigt. Im Zusammenhang mit einem solchen möglichen Missbrauch hatte nun der BGH am 16.07.2014 über die Frage der Erforderlichkeit einer Kontrollbetreuung bei möglichem Interessenkonflikten zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten bezüglich der Verwertung eines Grundstücks zu entscheiden. Das Amtsgericht hatte einen solchen Kontrollbetreuer eingesetzt, das Landgericht eine hiergegen eingelegte Beschwerde abgewiesen.

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05.09.2014

Mehrere Sicherheiten im Wohnraummietverhältnis - zulässig?

Für die Wohnraummiete legt § 551 I BGB fest, dass die Kaution höchstens das dreifache der Monatsmiete ohne Betriebskosten betragen darf. § 551 IV BGB erklärt diese Regelung für nicht abänderbar. Das Landgericht Berlin hatte sich nun in seinem Beschluss vom 07.04.2014 (wieder einmal) mit der Frage zu beschäftigen, ob diese Begrenzung auch dann gilt, wenn der Steller einer zusätzlichen Sicherheit, z.B. ein Bürge, diese Sicherheit von sich aus und unaufgefordert anbietet.

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02.09.2014

Betreuung vs. Generalvollmacht

Das Instrument der Vorsorgevollmacht verbreitet sich immer mehr. Mit einer solchen Vorsorgevollmacht ist das Betreuungsgericht in dem Fall, in dem eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann gehindert, einen Betreuer nach Betreuungsrecht zu bestellen. Die Aufgabe der rechtlichen Betreuung übernimmt dann der Generalbevollmächtigte, der nach üblicher Ausgestaltung der Vollmacht nahezu alles tun kann. Diese Freiheit bringt Flexibilität, birgt jedoch auch Gefahren. Nun will die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode eine Änderung des Betreuungsrechts vorantreiben, um Missbrauch von Vorsorgevollmachten einzudämmen.

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02.09.2014

Betriebskostenabrechnung auf Sollbasis

In der Praxis ist kaum ein Themenkreis so problemträchtig wie die richtige Erstellung einer Abrechnung der Betriebskosten im Mietrecht. Wie ist eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen, wenn der Mieter im Abrechnungszeitraum Vorauszahlungen teilweise nicht erbracht hat? Muss in die Abrechnung eingestellt werden, was der Mieter hätte zahlen müssen oder dasjenige, was er tatsächlich gezahlt hat?

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27.08.2014

Arbeitszeitbetrug rechtfertigt auch bei langer Betriebszugehörigkeit fristlose Kündigung

Zeiterfassung gehört zwischenzeitlich in den meisten Großbetrieben zum üblichen Prozedere, um die Einhaltung der Arbeitszeit und die Unterbrechung zu privaten Zwecken zu dokumentieren. Das Hessisches LAG hatte jetz über einen Fall zu entscheiden, in dem ein langjähriger Mitarbeiter die Zeiterfassung “ ausgetrickst“ hatte und dadurch insgesamt 3,5 Stunden in 1,5 Monaten seiner Arbeitszeit hinzugerechnet hatte, die er tatsächlich für private Zwecke aufgewendet hatte. Mit Urteil vom 17.2.2014, Aktenzeichen: 16 Sa 1299/13, erklärte das Gericht die gegen die Kündigung eingelegte Kündigungsschutzklage auch in 2. Instanz für unbegründet und damit die Kündigung für wirksam.

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26.08.2014

Reicht für die Genehmigung des Speicherausbaus ein Mehrheitsbeschluss?

Gerade in Zeiten teuren und knappen Wohnraums versuchen viele Eigentümer, nicht ge-nutzte Flächen zu erschließen. Der nachträgliche Ausbau eines Speichers ist dabei eine gute Möglichkeit, die vorhandene Eigentumswohnung noch um ein paar Quadratmeter zu vergrößern. Um die Nutzung des Speichers jedoch möglich zu machen und diese zu Wohnzwecken überhaupt nutzen zu können, sind nicht selten bauliche Veränderungen erforderlich. So muss der Speicher beispielsweise durch eine fest eingebaute Treppe erreichbar sein ein notwendiger Lichteinfall muss häufig durch den nachträglichen Einbau von Dachflächenfenster geschaffen werden.

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26.08.2014

Vermieter ist hinweispflichtig bei Schimmelgefahr wegen Erneuerung der Fenster

Ein in der Praxis häufig anzutreffende Phäomen ist die Schimmelbildung nach neu eingebauten Fenstern in Altbauten. Er kommt es drängt sich zu Kondenswasserbildung, wenn nach dem Einbau nicht auch eine Änderung der Verhaltensweise des Mieters einhergeht. Im bestehende Mietverhältnis muss der Vermieter daher den Mieter auf die veränderte bauphysikalische Situation hinweisen und notwendigen Vorkehrungen gegen Feuchtigkeit treffen. Ein zu dichtes Aufstellen der Möbel an der Wand durch den Mieter widerspricht nur dann dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, wenn die Parteien darüber eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben.

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25.08.2014

Schadenersatz wegen Parkettkratzer auch bei genehmigter Hundehaltung

In Mietverträgen generell die Tierhaltung auszuschließen, führt teilweise sogar zur Unwirksamkeit der entsprechenden Klausel. Es ist grundsätzlich Sache des Mieters, wie er sein Privatleben gestaltet, ob er hierzu zur Entspannung gerne in ein Aquarium schaut oder seinem Goldhamster beim Schlafen zuschaut. Kleintiere benötigen daher grundsätzlich nicht der Zustimmung des Vermieters, umgekehrt kann durvh ein generelles Tierhal-tungsverbot die Haltung von Kleintieren nicht wirksam ausgeschlossen werden. Wie aber verhält es sich, wenn der Mieter einen großen Hund hält? Muss der Vermieter hier der Haltung zustimmen? Und wie verhält es sich, wenn es durch den Hund zu Schäden an der Mietsache kommt? Hat der Vermieter, wenn er dieser Haltung zugestimmt hat, mit Schä-den an der Mietsache ebenfalls konkludent sein Einverständnis gegeben oder anders gesagt: sind die Anforderungen bei Beschädigung der Mietsache bei einer erfolgten Zu-stimmung niedriger anzusetzen?

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21.08.2014

Angekündigte Krankheit rechtfertigt nicht unbedingt eine Kündigung

Ein in der Praxis häufig vorkommendes Druckmittel eines Arbeitnehmers besteht in der Ankündigung, sich krankschreiben zu lassen, sollte der Arbeitgeber darauf bestehen, bestimmte Arbeiten ausführen zu lassen. Für den Fall eines beantragten aber nicht bewilligten Urlaubs wurde in der Rechtsprechung bereits des Öfteren entschieden, dass jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer die Bewilligung des Urlaubs mit der klaren Ansage verbindet, dass er für den Fall der Nichtgewährung »dann eben krank sei«, der Ausspruch einer fristlosen außerordentlichen Kündigung wirksam sei.

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14.08.2014

In den Mietvertrag eingetretener Nießbraucher kann durch Schriftformnachholungsklausel in langfristigem Gewerberaummietvertrag nicht gebunden werden

Für das Wohnraummietrecht hat sich die Fragestellung nach der Befristung von Mietverträgen durch die Mietrechtsreform 2001 weitestgehend erledigt. Im Gewerberaummietrecht ist der Abschluss befristeter Mietverträge nicht nur nach wie vor möglich, vielmehr auch absolut üblich. Deswegen kommt der gesetzlichen Regelung des § 550 BGB, Erfordernis zur Einhaltung der Schriftform, auch besondere Bedeutung zu. Liegt ein Schriftformverstoß vor, ist das augenscheinlich befristet abgeschlossene Mietverhältnis auf unbefristete Zeit abgeschlossen und nach einem Jahr mit den gesetzlich vorgegebenen Kündigungsfristen des § 580 a BGB kündbar. Dies stellt oftmals den Super-Gau für die Kalkulation jeden Vermieters dar.

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