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07.05.2024

Nass wie ein Pudel – fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses

Der Einlassung der Mieterin, sie habe ihre Vermieterin mit dem Wasser nie treffen wollen und habe diese auch nicht getroffen, nahm das Gericht nicht für bare Münze. Eine Zeugin nämlich belegte, dass die Vermieterin vollständig nass gewesen sein nach den Attacken Ihrer Mieterin. Ein Vermieter müsse sich diese Störung des Hausfriedens nicht gefallen lassen und Abmahnungen seien ebenfalls überflüssig.


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